StudiVZ kann aufatmen – Klage abgewiesen

Vor Kurzem verklagte einer der Hauptkonkurrenten von studiVZ – Facebook – das deutsche Netzwerk. Grund: unlautere Nachahmung. Das Kölner Landesgericht hat die eingereichte Klage nun aber abgewiesen. Ganz durchatmen kann studiVZ allerdings noch nicht, denn zurzeit ist noch eine Klage in den USA am Laufen.

Bei den Vorwürfen von Facebook ging es konkret darum, dass das Unternehmen studiVZ vorgeworfen hatte, deren zugrunde liegendes Design mit samt dem Quellcode einfach kopiert zu haben. Interessantes Detail bei dem Ganzen ist, dass in den ersten Tagen des deutschen sozialen Netzwerks wirklich das Wort „Facebook“ im Seitenquelltext zu lesen war.

Wie bereits erwähnt, wurde die Klage vom Kölner Landesgericht dennoch abgewiesen. Die Begründung lautet, keine Herkunftstäuschung vorliege, auch wenn eine Ähnlichkeit der Beiden Seiten bestünde. Etwas verständlich formuliert bedeutet „keine Herkunftstäuschung“, dass studiVZ seinen Usern nicht glauben machen möchte, sie befänden sich gerade auf Facebook. Wohl ein wichtiger Bestandteil dieses Urteils ist, dass studiVZ im November 2005 an den Start ging. Zu diesem Zeitpunkt war Facebook hierzulande allerdings noch so gut wie gar nicht bekannt. Eine deutsche Version gibt es erst seit März 2008 und dann erst wurde der deutsche Markt erobert.
In wie weit das in Deutschland gefällte Urteil auch Auswirkungen auf die laufende Klage in den Vereinigten Staaten hat, ist schwer abzuschätzen. Bekanntlich ist die US-amerikanische Gesetzeslage in vielerlei Hinsichten etwas anders, als bei uns. Es wird sich also zeigen, wie das Urteil in den USA ausfällt und ob sich Facebook dazu entscheidet, in Deutschland in die nächste Instanz zu gehen.

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