Facebook gibt sich nicht geschlagen und geht gegen studiVZ in Berufung

Kürzlich (am Dienstag) wurde erst die Klage, die von Facebook gegen studiVZ eingereicht wurde, vom Kölner Landesgericht abgelehnt. Gegenstand der Verhandlung war, dass Facebook dem deutschen sozialen Netzwerk „unerlautere Nachahmung“ unterstellte. Mit diesem Urteil will sich Facebook allerdings nicht zufrieden geben und will Berufung einlegen.

Dies wurde am Freitag vom US-amerikanischen Unternehmen bekannt gegeben. Bislang hieß es, dass man die zur Verfügung stehenden Möglichkeiten prüfen werden. Beim Prozess ging es darum, dass Facebook studiVZ beschuldigte, den Quellcode zusammen mit dem Design kopiert zu haben. Seoline berichtete, dass diese Anschuldigung vor allem dadurch erhärtet wurde, weil in den ersten Tagen von studiVZ wirklich „Facebook“ im Quellcode zu lesen war.

Facebook sei nun darum bemüht die Verfahren sowohl in Deutschland, als auch den Vereinigten Staaten fortzusetzen – auch in den USA hat studiVZ eine Klage am Hals. Dabei gibt sich Facebook zuversichtlich Recht zu bekommen, denn schließlich handle es sich dabei um „systematisches und rechtswidriges Kopieren von Technologien, Websites und Codes“.

Das bereits zugunsten von studiVZ abgeschlossene Verfahren begründete das Kölner Landesgericht damit, dass trotz der Ähnlichkeit der beiden Seiten keine Herkunftstäuschung vorliege. In diesem Zusammenhang bestünde nicht der Grund zur Annahme, dass studiVZ seinen Usern glauben machen möchte, sie befänden sich auf Facebook. Zudem war Facebook zum Start von studiVZ in Europa – speziell in Deutschland – noch so gut wie unbekannt, unter anderem auch, weil es noch keine deutsche Ausgabe gab.

Allem Anschein nach wird sich das Ganze noch länger hinziehen und Facebook macht derzeit keine Anstalten dazu aufzugeben, bevor das Urteil nicht dem entspricht, was sich das Unternehmen vorstellt.

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