Erfolgreiches E-Mail Marketing (Teil 2)
Im ersten Teil der Tipps der Seoline GmbH, wie man E-Mail Marketing erfolgreich gestaltet, haben wir gesehen, dass die Betreffzeile von entscheidender Bedeutung für die Öffnungsrate einer E-Mail ist. Darüber hinaus haben wir gehört, dass in den USA das E-Mail Marketing bereits einen viel höheren Stellenwert einnimmt, als das bei uns der Fall ist.
Heute möchte Ihnen Seoline die Rahmenbedingungen, die beim E-Mail Marketing zu beachten sind, etwas näher bringen. Dabei geht es vor allem um nützliche Tipps, die sich auf die Adressengewinnung beziehen.
Früher war das so genannte Confirmed-Opt-In Gang und Gebe. Hier reichte es aus, dass sich ein User anhand eines Formulars für den Erhalt der E-Mails angemeldet hat. Möchte man heute eine seriöse Adressengewinnung durchführen, ist das Confirmed-Opt-In unzureichend. In das Anmeldeformular können nämlich auch von Dritten Daten eingegeben werden, was also nicht wirklich viel darüber aussagt, ob der betreffende wirklich damit einverstanden ist. Heute hat sich das Double-Opt-In Verfahren durchgesetzt. Hier geht man so vor, dass der Kunde seine im Anmeldeformular eingegebenen Daten noch einmal anhand einer E-Mail bestätigen muss. Erst dann werden seine Daten in die Datenbank aufgenommen und für den Versand von E-Mails verwendet. In der Bestätigungsmail sollte zudem darauf hingewiesen werden, dass die eingegebenen Daten weiterverarbeitet werden. Des Weiteren sollte diese Bestätigungsmail frei von irgendwelcher Werbung sein.
Es ist also wichtig, dass der Empfänger darüber Bescheid weiß, was mit seinen Daten passiert und ebenfalls wer diese verwendet. Die Bestätigung der E-Mail ist also die Einverständniserklärung des Kunden, die es einem erst ermöglicht, ihm E-Mails zuzusenden.
Äußerst unseriös und juristisch bedenklich ist es, wenn man die Einverständniserklärung zur Weitergabe der Daten irgendwo in den AGB’s versteckt.
Bezüglich des Datenschutzes rät die Seoline GmbH, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dieser darf nicht Teil der Geschäftsführung sein. Handelt es sich generell um ein Adressunternehmen, welches mit Daten sozusagen handelt, muss das Verfahren zur Datenverarbeitung bei der zuständigen Datenaufsichtsbehörde gemeldet werden. Des Weiteren muss ein so genanntes Verfahrensverzeichnis geführt werden.
Es ist äußerst wichtig, sich an diese Rahmenbedingungen zu halten, wenn man künftige gerichtliche Auseinandersetzungen vermeiden möchte. Seoline hat in seiner langjährigen Erfahrung bereits viele Geschichten mitverfolgt, in denen die Nichtbefolgung der Rahmenbedingungen zu hohen Strafen geführt hat, die mitunter das Aus für ein Unternehmen bedeutet haben.
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